Die meisten Beanstandungen in einer MD-Prüfung entstehen nicht durch schlechte Pflege. Sie entstehen durch Lücken in der Dokumentation und durch Standards, die im Haus zwar auf Papier existieren, aber nicht gelebt werden.
Das ist die gute Nachricht: Beides können Sie vor der Prüfung abstellen. Anders als die Versorgungsqualität selbst ist der Nachweis eine reine Frage der Vorbereitung.
Vorbereiten können Sie sich nicht auf die einzelne Bewohnerakte, die der Prüfer aufschlägt. Wohl aber auf das System dahinter, und genau daran entscheidet sich das Ergebnis.
Dieser Leitfaden zeigt sieben Schritte, von der Probebegehung bis zur nachweislichen Umsetzung früherer Hinweise.
Das Wichtigste in Kürze:
- Der Rahmen: Regelprüfung höchstens jährlich (§ 114 Absatz 2 Satz 1 SGB XI), stationär indikatorengestützt mit einer Stichprobe von neun versorgten Personen, davon sechs vorab gezogen und drei erst vor Ort.
- Die Erfahrung: die meisten Beanstandungen entstehen durch Doku-Lücken und nicht gelebte Standards, nicht durch schlechte Pflege.
- Der Weg: sieben Vorbereitungsschritte von der Probebegehung bis zur nachweislichen Umsetzung früherer Hinweise.
Was prüft der Medizinische Dienst?
Einmal im Jahr, und im Zweifel alles: Pflege- und Versorgungsqualität, Dokumentation, Umgang mit Medikamenten, Hygiene, Umsetzung der Expertenstandards. Dahinter steht immer dieselbe Leitfrage. Ist die Versorgung fachgerecht, sicher und auf genau diese Person zugeschnitten?
Vollstationär läuft die Prüfung indikatorengestützt, mit einer Stichprobe von neun versorgten Personen. Wer gute Ergebnisse vorweist, kann den Abstand auf bis zu zwei Jahre strecken.
Für ambulante und teilstationäre Dienste gilt dieser längere Rhythmus noch nicht. Vorgesehen ist er ab dem 1. Januar 2027, und auch dann erst, wenn der Medizinische Dienst Bund die zugehörigen Richtlinien veröffentlicht hat. Die liegen aktuell noch nicht vor. Planen Sie also weiter mit einer Prüfung pro Jahr.
Regelprüfung im Abstand von höchstens einem Jahr, § 114 Absatz 2 Satz 1 SGB XI, vollstationär nach dem indikatorengestützten Verfahren der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) vollstationär. Verlängerung auf bis zu zwei Jahre bei nachweislich hoher Qualität, § 114c SGB XI, vollstationär seit 1. Januar 2023, ambulant und teilstationär nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit ab 1. Januar 2027 und nur nach Maßgabe der Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund, Verfahren dazu eröffnet am 25. Februar 2026. Verlängerung um höchstens ein Jahr in Krisensituationen, § 114 Absatz 2a SGB XI, Regelungen des Medizinischen Dienstes Bund seit 1. Juni 2026.
Für ambulante Dienste gilt seit dem 1. Juli 2026 eine neue Prüfsystematik, seit dem 30. Juli 2026 in der geänderten Fassung mit zweitägiger Ankündigungsfrist. Für ambulante Pflegedienste ist die QPR Teil 1a maßgeblich, für ambulante Betreuungsdienste die QPR Teil 1b. Einzelheiten im Beitrag Neue Qualitätsprüfung ambulant.
Wie die Stichprobe zustande kommt
Die neun versorgten Personen werden nicht in einem Zug ausgewählt. Sechs zieht die Datenauswertungsstelle vorab, drei weitere zieht das Prüfteam erst am Prüftag vor Ort.
Zwei Sonderfälle: Wer noch keine Ergebnisse erfasst hat, bekommt alle neun Personen vor Ort ausgewählt. In der solitären Kurzzeitpflege sind es sechs Gäste statt neun.
QPR vollstationär, Ziffer 9.1 (sechs Personen vorab als geschichtete Zufallsstichprobe der Datenauswertungsstelle), Ziffer 9.2 (drei Personen vor Ort nach den Zufallszahlen der Datenauswertungsstelle), Ziffer 9.3 (alle neun vor Ort ohne erfasste Ergebnisse), Ziffer 10 Absatz 1 (sechs Kurzzeitpflegegäste).
Ein häufiger Irrtum in der Vorbereitung: Die QPR schreibt keine Verteilung der Stichprobe über die Wohnbereiche vor. Wer sein Team nur in einem Bereich vorbereitet, weil dort angeblich geprüft wird, bereitet am Verfahren vorbei vor. Gehen Sie davon aus, dass jeder Wohnbereich betroffen sein kann.
Sieben Schritte zur sicheren Vorbereitung
- Selbstcheck und Probebegehung: Gehen Sie die Einrichtung mit dem Blick eines Prüfers durch.
- Dokumentation prüfen: Achten Sie auf eine schlüssige, aktuelle und vollständige Pflegedokumentation.
- Expertenstandards leben: Sturz, Dekubitus, Schmerz und Co. sollten im Alltag sichtbar umgesetzt sein.
- Fortbildungsnachweise bereitlegen: Die Pflichtfortbildungen müssen lückenlos belegbar sein.
- Medikamenten- und Hygienemanagement: Prozesse klar geregelt und nachvollziehbar halten.
- Team vorbereiten: Mitarbeitende sollten wissen, was sie erwartet, und sich sicher fühlen.
- Frühere Hinweise umsetzen: Maßnahmen aus der letzten Prüfung nachweislich erledigt haben.
Häufige Stolperfallen
Die meisten Beanstandungen entstehen nicht durch schlechte Pflege, sondern durch lückenhafte Dokumentation oder Standards, die zwar auf dem Papier stehen, aber im Alltag nicht gelebt werden. Wer beides zusammenbringt, geht gelassen in die Prüfung.
Kostenlose Checkliste zum Abhaken: alle sieben Bereiche dieser Vorbereitung als PDF für Ihre Einrichtung, zum Ausdrucken und Verteilen im Team.
Checkliste herunterladen (PDF)Die Checkliste ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine fachliche Beratung im Einzelfall.
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Kostenfreies ErstgesprächQuellen und Stand
Zuletzt geprüft am 4. August 2026.