Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Qualitätsprüfungs-Richtlinie für die ambulante Pflege (QPR Teil 1a). Der Medizinische Dienst prüft Ihren Dienst damit nach einer grundlegend anderen Systematik als bisher. Wer sein Qualitätsmanagement noch auf die alte Prüfung ausgerichtet hat, riskiert schlechte Ergebnisse, obwohl die Versorgung gut ist. Dieser Beitrag zeigt, was sich ändert und wie Sie Ihr QM jetzt nachziehen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Seit 1. Juli 2026: Der Medizinische Dienst prüft ambulante Dienste nach der neuen QPR Teil 1a, ohne Übergangsregelung.
- Paradigmenwechsel: Ergebnisqualität und die Situation der versorgten Person stehen im Mittelpunkt, Strukturkriterien entfallen.
- Jetzt umstellen: QM-Dokumente an den neuen Qualitätsaspekten ausrichten und das Team auf Fachgespräche vorbereiten.
Was sich mit der neuen QPR ändert
Die neue Richtlinie wurde am 19. Mai 2025 erlassen, am 7. August 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und ist zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Das teilt der Medizinische Dienst Bund mit. Kern der Reform ist die Verschiebung des Fokus von Struktur- und Prozessqualität hin zur Ergebnisqualität. Viele Strukturkriterien sind nicht mehr prüfrelevant, einzelne alte Prüfaspekte wie die Erste-Hilfe-Schulungen der Mitarbeitenden entfallen ganz.
An die Stelle vieler kleinteiliger Einzelkriterien treten zusammenfassende Qualitätsaspekte mit Leitfragen. Bewertet wird je Aspekt in vier Kategorien von A (keine Auffälligkeiten) bis D (Defizite mit eingetretenen negativen Folgen). Neu sind außerdem Hausbesuche bei zufällig ausgewählten versorgten Personen: Das Prüfteam beurteilt die Versorgungsqualität direkt vor Ort und nicht mehr primär am Schreibtisch.
Ebenfalls neu ist der Prüfaspekt der drohenden Überforderung pflegender Angehöriger. Geprüft wird, ob Ihr Dienst eine Überlastung im häuslichen Umfeld erkennt und anspricht. Auch der Umgang mit Anzeichen von Gewalt, Vernachlässigung oder Unterversorgung ist als Qualitätsaspekt enthalten. Er ist nach Angaben des Medizinischen Dienstes Bund vor allem beratungsorientiert angelegt. Ein pauschal neuer Prüfschwerpunkt Gewaltschutz, wie ihn manche Beiträge behaupten, lässt sich daraus nicht ableiten.
Die neuen Qualitätsaspekte im Überblick
Die QPR ambulant gliedert die Prüfung in fünf Qualitätsbereiche:
- Leistungsunabhängige Aspekte: Aufnahmemanagement sowie Erfassung von und Reaktion auf Risiken und Anzeichen einer Destabilisierung der Versorgungssituation, einschließlich überlasteter Angehöriger.
- Individuell vereinbarte Leistungen: unter anderem Mobilität, Körperpflege, Ernährung, Kommunikation sowie Anleitung und Beratung von Angehörigen und versorgten Personen.
- Ärztlich verordnete Leistungen: häusliche Krankenpflege einschließlich außerklinischer Intensivpflege und psychiatrischer häuslicher Krankenpflege.
- Sonstige Aspekte: Zusammenarbeit mit Angehörigen sowie Umgang mit Anzeichen von Gewalt, Vernachlässigung oder Unterversorgung.
- Einrichtungsbezogene Aspekte: internes Qualitätsmanagement, Hygiene sowie Qualifikation und Aufgabenwahrnehmung der Pflegedienstleitung.
So stellen Sie Ihr QM jetzt um
- Lesen Sie die QPR Teil 1a im Original und gleichen Sie jeden Qualitätsaspekt mit Ihren bestehenden QM-Dokumenten ab.
- Richten Sie Pflegedokumentation und interne Audits auf Ergebnisqualität aus. Entscheidend ist, was bei der versorgten Person ankommt, nicht die Vollständigkeit von Formularen.
- Verankern Sie die Erfassung von Risiken und Destabilisierung fest im Prozess, ausdrücklich einschließlich der Überforderung pflegender Angehöriger.
- Bereiten Sie Ihre Mitarbeitenden auf Fachgespräche und auf Hausbesuche des Prüfteams vor, denn beide gewinnen deutlich an Gewicht.
- Planen Sie eine interne Probebegehung nach der neuen Systematik. Die Grundlagen der Prüfvorbereitung finden Sie im Beitrag MD-Prüfung vorbereiten; er ist stärker stationär geprägt, das Vorgehen lässt sich aber übertragen.
Prüfrhythmus: Was das BEEP-Gesetz zusätzlich ändert
Unabhängig von der QPR ist zum 1. Januar 2026 das BEEP-Gesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass der Prüfrhythmus für ambulante und teilstationäre Einrichtungen mit hohem Qualitätsniveau von einem Jahr auf höchstens zwei Jahre verlängert werden kann. Zudem kündigt der Medizinische Dienst Regelprüfungen nun zwei Arbeitstage vorher an statt erst am Vortag.
Wichtig für Ihre Planung: Die Verlängerung ist eine Kann-Regelung. Nach unserem Stand von Juli 2026 sind die konkreten Kriterien für den zweijährigen Rhythmus noch nicht operativ umgesetzt, rechnen Sie daher weiterhin mit jährlichen Prüfungen. Gute Ergebnisse nach der neuen QPR sind zugleich Ihre Eintrittskarte in den längeren Rhythmus. Was das Gesetz darüber hinaus ändert, lesen Sie im Beitrag BEEP-Gesetz 2026.
Quellen und Stand
Alle Zahlen, Fristen und Rechtsstände in diesem Beitrag wurden zuletzt am 27. Juli 2026 geprüft.
Quellen anzeigen
- Medizinischer Dienst Bund, Meldung „Richtlinien für Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten veröffentlicht“ (28.08.2025)
- Medizinischer Dienst Bund, Pressemitteilung zur QPR ambulant Teil 1a (28.08.2025)
- Medizinischer Dienst Bund, Richtlinien für Qualitätsprüfungen (QPR Teil 1a, gültig ab 01.07.2026)
- AOK Presse und Politik, Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
Die erste Prüfung nach neuer QPR sollte keine Generalprobe sein. Wir bereiten Ihren Dienst gezielt auf die neue Prüfsystematik vor: mit QM-Check entlang der neuen Qualitätsaspekte und einer Probebegehung inklusive simulierter Fachgespräche.
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