Der Verband der Ersatzkassen (vdek) meldete am 14. Juli 2026 einen neuen Höchststand: 3.364 Euro zahlen Pflegebedürftige im Bundesdurchschnitt pro Monat selbst, wenn sie im ersten Jahr im Pflegeheim leben (Stichtag 1. Juli 2026), das sind 256 Euro mehr als im Juli 2025. Fast zeitgleich wurde die Kabinettsbefassung zur großen Pflegereform erneut verschoben. Genau in dieser Gemengelage müssen Träger, Einrichtungsleitungen und Pflegedienstleitungen unterscheiden können: Was gilt schon, was ist Entwurf, was ist bloße Debatte?
Das Wichtigste in Kürze:
- Status: Das PNOG ist im Juli 2026 ein Referentenentwurf, Kabinett, Bundestag und Bundesrat stehen noch aus, verkündet ist nichts.
- Inhalt: Der Entwurf sieht Leistungsbudgets, strengere Pflegegrad-Schwellen, Karenzzeiten und eine bis 2029 ausgesetzte Tariftreue vor, alles noch änderbar.
- Handlung: Rechnen Sie Vergütungs- und Belegungsszenarien, kommunizieren Sie intern nur gesicherte Fakten und verfolgen Sie das Kabinettsverfahren eng.
Wo die Reform im Juli 2026 wirklich steht
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege" hat im Dezember 2025 ihr Ergebnispapier mit Roadmap vorgelegt. Zwei Grundsatzentscheidungen daraus sind belastbar: Die fünf Pflegegrade bleiben erhalten, die zeitweise diskutierte Verdichtung auf drei Stufen kommt nicht, und die Pflegeversicherung bleibt ein Teilleistungssystem (sie deckt also weiterhin nur einen Teil der Kosten, der Rest bleibt Eigenanteil). Am 4. Juni 2026 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG, offiziell: Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung) vorgelegt. Seitdem gilt: Das PNOG ist ein Referentenentwurf, nicht mehr. Die Kabinettsbefassung war für Anfang Juli 2026 geplant, wurde zunächst auf den 15. Juli und dann auf frühestens Ende Juli verschoben. Danach folgen Bundestag und Bundesrat. Verkündet ist nichts. Das Inkrafttreten ist laut Entwurf überwiegend für den 1. Januar 2027 geplant, einzelne Teile für den 1. Januar 2028.
Was der Entwurf vorsieht: Entwurfsstand, kein Beschluss
Die folgenden Punkte stehen im Referentenentwurf und können sich im Kabinett und im parlamentarischen Verfahren noch ändern:
- Leistungsrecht in Budgets: Die heutigen Einzelleistungen der häuslichen Pflege sollen zu wenigen Budgets zusammengefasst werden, ergänzt um ein „Überbrückungsbudget" für akute Pflegesituationen. Das soll das Leistungsrecht vereinfachen, verschiebt aber Ansprüche zwischen den Leistungsarten.
- Strengere Pflegegrad-Schwellen: Für die Pflegegrade 1 bis 3 sollen in der Begutachtung höhere Punktwerte nötig sein, erklärtes Ziel ist eine geringere Neuanerkennungsquote. Für Einrichtungen bedeutet das mittelfristig eine veränderte Bewohner- und Klientenstruktur.
- Karenzzeiten: Die nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschläge zum pflegebedingten Eigenanteil im Heim sollen jeweils sechs Monate später greifen, neu Eingestufte in der häuslichen Versorgung sollen anfangs nur reduzierte Leistungen erhalten. Beides erhöht die Anfangsbelastung der Betroffenen, für Einrichtungen steigt das Risiko von Zahlungsausfällen und Sozialhilfefällen.
- Tariftreue ausgesetzt: Die seit 2022 geltende Tarifbindungspflicht als Zulassungsvoraussetzung soll befristet bis 2029 ausgesetzt werden. Bestandsgehälter zum 1. Januar 2027 sind geschützt, künftige Steigerungen sollen an die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen gekoppelt werden. Der Pflegemindestlohn gilt davon unabhängig weiter, unser ausführlicher Ratgeber dazu erscheint am 10. August 2026.
- Kürzungen an den Rändern: Der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 soll halbiert, Beratungsbesuche sollen eingeschränkt, Rentenbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt werden (im Entwurf mit 7,8 Milliarden Euro Einsparung bis 2030 hinterlegt).
Finanzierung der Pflegeversicherung: woher das Geld kommen soll
Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung liegt aktuell bei 3,6 Prozent (§ 55 Elftes Buch Sozialgesetzbuch), Anfang 2026 blieb er stabil. Der Entwurf setzt auf der Einnahmenseite an: Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 auf 6.450 Euro im Monat, Erhöhung des Kinderlosenzuschlags um 0,1 Punkte auf 0,7 Prozent und erstmals ein Arbeitgeberbeitrag für Minijobs. Eine grundlegende Strukturreform der Finanzierung enthält der Entwurf nicht, diese Fragen haben Bund und Länder in weitere Gespräche vertagt.
Praxisrisiken: Diese Fehler kosten Geld und Vertrauen
- Entwurf als Fakt kommunizieren: Wer Mitarbeitenden oder Angehörigen jetzt „beschlossene" Kürzungen ankündigt, verspielt Glaubwürdigkeit. Nichts aus dem PNOG ist verkündet.
- Kalkulation vorschnell umstellen: Personalstrategien auf die Tariftreue-Aussetzung zu bauen, bevor das Gesetz den Bundestag passiert hat, ist riskant. Der Punkt ist unter Verbänden der am härtesten umkämpfte.
- Forderungsrisiken ignorieren: Höhere Anfangs-Eigenanteile durch Karenzzeiten treffen zuerst das Forderungsmanagement der Einrichtung, nicht die Politik.
- Entbürokratisierung verwechseln: Was das PNOG an Vereinfachung verspricht, ist Zukunft. Welche Erleichterungen bereits gelten, lesen Sie im Beitrag zum BEEP-Gesetz 2026.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
- Szenarien rechnen: Kalkulieren Sie Vergütung und Belegung je einmal mit und ohne PNOG-Regeln, besonders zu Tariftreue und Pflegegrad-Schwellen.
- Forderungsmanagement stärken: Prüfen Sie Prozesse für Sozialhilfeanträge und Zahlungsvereinbarungen, bevor Karenzzeiten kommen.
- Kommunikationslinie festlegen: Eine abgestimmte Sprachregelung für Team und Angehörige verhindert Gerüchte und Kündigungspanik.
- Verfahren verfolgen: Beobachten Sie Kabinettstermin, Bundestagsanhörung und die Stellungnahmen Ihrer Trägerverbände, erst der verkündete Gesetzestext zählt.
Quellen und Stand
Alle Zahlen, Fristen und Rechtsstände in diesem Beitrag wurden zuletzt am 23. Juli 2026 geprüft.
Quellen anzeigen
- Bundesministerium für Gesundheit, Gesetzesseite Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
- Bundesministerium für Gesundheit, Referentenentwurf PNOG vom 4. Juni 2026 (PDF)
- Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege, Ergebnisse und Roadmap (Dezember 2025, PDF)
- vdek, Pressemitteilung vom 14. Juli 2026 zu Eigenanteilen in der stationären Pflege
- Altenheim (Vincentz Network), 13. Juli 2026: PNOG-Kabinettsbefassung erneut verschoben
- AOK-Bundesverband, Gesetzesradar PNOG
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