248 Tage: So lange war im Oktober 2025 eine gemeldete Fachkraftstelle in der Altenpflege im Schnitt vakant, über alle Anforderungsniveaus dieser Berufsgruppe hinweg waren es 242 Tage. In der Gesundheits- und Krankenpflege (Berufsgruppe einschließlich Rettungsdienst und Geburtshilfe) lag der Fachkraftwert bei 254 Tagen. Die Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 24. November 2025 (BT-Drucksache 21/2895, Tabelle 8).
Ein Detail macht die Zahl größer, als sie klingt: Die Vakanzzeit zählt nicht ab dem Tag der Stellenmeldung, sondern erst ab dem Termin, zu dem der Arbeitgeber besetzen wollte. Tatsächlich offen ist die Stelle also länger.
Im Oktober 2025 lag sie in der Altenpflege bei 242 Tagen über alle Anforderungsniveaus, bei Fachkräften bei 248 Tagen. Ein Jahr zuvor waren es 296 Tage. Gesunken ja, niedrig nein.
Auf der anderen Seite steht die Geduld der Bewerber. 75,6 Prozent erwarten die Einladung zum Vorstellungsgespräch binnen zwei Wochen, 21,4 Prozent sogar binnen einer Woche.
Vakanzzeit Altenpflege im Oktober 2024 über alle Anforderungsniveaus 296 Tage, Bundestags-Drucksache 20/13882. Im Oktober 2025 insgesamt 242 Tage, bei Fachkräften 248 Tage, Bundestags-Drucksache 21/2895, Tabelle 8. Erwartungswerte aus einer Befragung von 5.177 Bewerbenden durch den Bewerbermanagement-Anbieter softgarden, „Digitaler Bewerbungsprozess 2024“.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Schere: Gemeldete Fachkraftstellen in der Altenpflege sind im Schnitt 248 Tage vakant (Bundesregierung, Datenstand Oktober 2025), Bewerber erwarten Rückmeldung binnen ein bis zwei Wochen.
- Der Hebel: Erstkontakt binnen 24 bis 48 Stunden (unsere Praxisempfehlung, keine Norm und keine Studienzahl), zentrale Bewerberübersicht, klare Zuständigkeit mit Vertretung.
- Warum es zählt: Auf 100 gemeldete Stellen für examinierte Pflegefachkräfte kommen rechnerisch nur 57 Arbeitslose (Jahresdurchschnitt 2025), jede verlorene Fachkraftbewerbung wiegt schwer.
Diese Schere ist das eigentliche Problem. Bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Fachkraftstellen in der Altenpflege lagen im Oktober 2025 im Schnitt mehr als acht Monate über dem gewünschten Besetzungstermin. Etwa jeder fünfte Bewerber erwartet die Einladung schon binnen einer Woche.
Wer in diesem Fenster nicht reagiert, verliert genau die Fachkräfte, die er so dringend sucht. Die gute Nachricht: Die Lücke lässt sich mit überschaubarem Aufwand schließen.
Wo Bewerbungen verloren gehen
In den meisten Einrichtungen scheitert es nicht am Interesse, sondern am Prozess. Vier Muster begegnen uns immer wieder:
- Die Bewerbung landet im allgemeinen E-Mail-Postfach der Verwaltung, zwischen Rechnungen und Rundschreiben, und fällt erst Tage später auf.
- Es gibt keine Eingangsbestätigung. Der Bewerber weiß nicht, ob seine Unterlagen angekommen sind, und bewirbt sich parallel weiter.
- Niemand ist eindeutig zuständig. Pflegedienstleitung, Einrichtungsleitung und Verwaltung verlassen sich aufeinander, am Ende meldet sich niemand.
- Die erste inhaltliche Rückmeldung kommt nach Wochen, etwa weil sie an einer einzelnen Person hängt, die gerade im Urlaub ist.
Die Folgen sind messbar. In der softgarden-Befragung „Digitaler Bewerbungsprozess 2024“ nannten 77,3 Prozent ausbleibende oder unverständliche Antworten ein K.o.-Kriterium, 66,1 Prozent fehlende Transparenz über den Bewerbungsstatus und 61,2 Prozent eine sehr langsame Reaktion des Arbeitgebers. Das sind geäußerte Ausschlussgründe, keine gemessenen Abbruchquoten, aber sie zeigen, worauf Bewerber achten.
Ersatz steht kaum bereit. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit kamen im Jahresdurchschnitt 2025 auf 100 gemeldete Stellen für examinierte Pflegefachkräfte rechnerisch nur 57 Arbeitslose.
Auf Assistenz- und Helferniveau kehrt sich das Bild um: In der Pflegeassistenz kamen im selben Zeitraum 223 Arbeitslose auf 100 gemeldete Stellen. Der Engpass trifft also gezielt die Fachkraft, und genau dort wiegt jede verlorene Bewerbung schwer.
Von rund 31.000 im Jahresdurchschnitt 2025 gemeldeten Stellenangeboten für Pflegekräfte insgesamt richteten sich 20.000 (64 Prozent) an examinierte Fachkräfte. Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.
Was schnelle Einrichtungen anders machen
Aus unserer Beratungspraxis hat sich eine einfache Regel bewährt: Erstkontakt binnen 24 bis 48 Stunden. Dafür gibt es weder eine Norm noch einen Studienbeleg, es ist unsere eigene Arbeitsempfehlung, und sie verlangt kein fertiges Angebot. Ein kurzer Anruf oder zwei persönliche Sätze per Mail reichen, um zu signalisieren: Ihre Bewerbung ist angekommen, wir kümmern uns.
Damit das verlässlich gelingt, brauchen Sie vier Bausteine. Eine zentrale Bewerberübersicht, in der jede Bewerbung mit Status sichtbar ist, egal ob sie per Mail, Formular oder Empfehlung kam. Eine automatische Eingangsbestätigung, die in Minuten statt Tagen rausgeht. Eine feste Zuständigkeit mit benannter Vertretung. Und möglichst einfache Bewerbungswege ohne Registrierungspflicht vorab. Jeder zusätzliche Pflichtschritt vor dem Absenden kostet Bewerbungen.
Der fünfte Baustein ist die Auswertung. Wer wissen will, welcher Kanal wirklich Einstellungen bringt und nicht nur Klicks, braucht eine systematische Erfassung der Bewerbungsquellen, spätestens hier stoßen Excel-Listen und Mail-Ordner an ihre Grenzen. Ein digitales Bewerbermanagement bündelt diese Aufgaben an einem Ort.
Voraussetzung bleibt, dass überhaupt Bewerbungen eingehen. Wie Sie Ihre Anzeigen dafür aufstellen, zeigt unser Ratgeber zu Stellenanzeigen in der Pflege. Dieser Artikel sorgt dafür, dass Sie die gewonnenen Bewerbungen nicht wieder verlieren.
Selbsttest: 5 Fragen an Ihren Bewerbungsprozess
- Wissen Sie, wie viele Bewerbungen in den letzten drei Monaten eingegangen sind und in welchem Status sie gerade stehen?
- Erhält jeder Bewerber automatisch und sofort eine Eingangsbestätigung?
- Ist schriftlich geregelt, wer sich beim Bewerber meldet, und wer übernimmt, wenn diese Person ausfällt?
- Findet der erste persönliche Kontakt binnen 48 Stunden statt, auch in Urlaubszeiten?
- Können Sie ohne Suchen sagen, über welchen Kanal Ihre letzten drei Einstellungen zustande kamen?
Jedes Nein markiert eine Stelle, an der eine Bewerbung liegen bleiben kann, ohne dass es jemandem auffällt. Arbeiten Sie die Neins der Reihe nach ab.
Erste Schritte für diese Woche
Schicken Sie sich selbst eine Testbewerbung über Ihre eigene Anzeige und messen Sie, wann die erste Reaktion kommt. Legen Sie dann schriftlich fest, wer Bewerbungen sichtet und wer vertritt, und richten Sie eine automatische Eingangsbestätigung ein. Diese drei Schritte kosten wenig und wirken sofort.
Im zweiten Schritt bündeln Sie alle Eingangskanäle in einer zentralen Übersicht und beginnen, die Quellen Ihrer Bewerbungen zu erfassen. Und vergessen Sie die andere Seite der Rechnung nicht: Jede vermiedene Kündigung erspart Ihnen ein monatelanges Besetzungsverfahren. Wie das gelingt, lesen Sie im Ratgeber zur Mitarbeiterbindung in der Pflege.
Behalten Sie jede Bewerbung im Blick. Ein digitales Bewerbermanagement für Pflegeeinrichtungen bündelt alle Bewerbungen in einer zentralen Übersicht, verschickt automatische Eingangsbestätigungen und wertet aus, welche Quelle tatsächlich Einstellungen bringt. Sie können es kostenlos testen.
Kostenlos testenQuellen und Stand
Zuletzt geprüft am 4. August 2026.
Quellen anzeigen
- Deutscher Bundestag, Antwort der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/2895 vom 24. November 2025, Tabelle 8 (Vakanzzeit im Bestand, Datenstand Oktober 2025)
- Deutscher Bundestag, Antwort der Bundesregierung, BT-Drucksache 20/13882 vom 19. November 2024 (Vorjahresvergleich, Vakanzzeit im Bestand, Berufsgruppe 821 Altenpflege über alle Anforderungsniveaus, Datenstand Oktober 2024)
- Bundesagentur für Arbeit, Blickpunkt Arbeitsmarkt: Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen, Berichtsstand Mai 2026 (Arbeitslosigkeit Jahresdurchschnitt 2025)
- softgarden, Studie „Digitaler Bewerbungsprozess 2024“, Pressemitteilung vom 3. Dezember 2024. Anbieterstudie des Bewerbermanagement-Software-Herstellers softgarden. Branchenübergreifende Online-Befragung von 5.177 Bewerbenden, Erhebungszeitraum nach Anbieterangaben Mai bis Juli 2024 (softgarden-Pressemitteilung vom 9. September 2024), keine pflegespezifische Auswertung.